Die Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Arbeitsrecht kann mit unterschiedlichen Kosten verbunden sein. Diese hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Umfang der Beratung, die Schwierigkeit des Falls und die Vergütungsvereinbarung. Wer eine arbeitsrechtliche Beratung oder Vertretung benötigt, sollte sich im Vorfeld über die möglichen Gebühren informieren.
In vielen Fällen richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz legt fest, welche Gebühren für bestimmte Tätigkeiten anfallen. Bei außergerichtlichen Beratungen kann der Anwalt allerdings auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen. Dies bedeutet, dass das Honorar entweder als Pauschalbetrag oder auf Stundenbasis berechnet wird.
Ein erstes Beratungsgespräch ist oft mit festen Kosten verbunden. Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, liegt die Gebühr für eine Erstberatung bei Privatpersonen bei maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Für eine weiterführende Beratung oder Vertretung steigen die Kosten entsprechend der Komplexität des Falls.
Gerichtliche Vertretung und anfallende Gebühren
Falls ein arbeitsrechtlicher Streitfall vor Gericht landet, richtet sich die Berechnung der Anwaltskosten in der Regel nach dem Streitwert. Dieser ergibt sich aus der wirtschaftlichen Bedeutung des Falls. Bei Kündigungsschutzklagen entspricht der Streitwert beispielsweise meist drei Bruttomonatsgehältern des betroffenen Arbeitnehmers.
Anhand des Streitwerts werden die Anwaltsgebühren gemäß RVG bestimmt. Zu den Kosten des eigenen Anwalts kommen die Gerichtskosten hinzu. In arbeitsrechtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst. Das bedeutet, dass auch ein Arbeitnehmer, der vor Gericht gewinnt, die Gebühren für den eigenen Anwalt zahlen muss. Erst in der zweiten Instanz kann eine unterlegene Partei zur Übernahme der Kosten des Gegners verpflichtet werden.
Manche Fachanwälte bieten eine Honorarvereinbarung an, bei der ein bestimmter Stundensatz vereinbart wird. Dies kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn der Fall auf eine außergerichtliche Einigung abzielt und die voraussichtlichen Kosten schwer einzuschätzen sind.
Möglichkeiten zur Kostenübernahme
Viele Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Kosten für einen Fachanwalt über eine Rechtsschutzversicherung abzudecken. Eine entsprechende Versicherung übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten, sofern der Arbeitsrechtsschutz in den Vertrag eingeschlossen ist. Vor Beauftragung eines Anwalts sollte mit der Versicherung geklärt werden, ob der Fall abgedeckt ist und ob eine Selbstbeteiligung anfällt.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Prozesskostenhilfe. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für die Kosten eines Rechtsstreits beantragen. Die Bewilligung hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers sowie von den Erfolgsaussichten der Klage ab.
Manche Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern ebenfalls rechtliche Unterstützung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wer gewerkschaftlich organisiert ist, kann sich daher erkundigen, ob eine kostenlose Beratung oder sogar eine gerichtliche Vertretung übernommen wird.
Die Kosten für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sind abhängig von verschiedenen Faktoren und sollten frühzeitig geklärt werden. Durch eine transparente Absprache mit dem Anwalt und eine mögliche Kostenübernahme durch eine Versicherung oder staatliche Unterstützung lässt sich das finanzielle Risiko minimieren.